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Hanauer Kapitulation – Gründungsakte der Neustadt 1597

Die Neustadt Hanau und die Wallonisch-Niederländische Kirche können dieses Jahr ihr 425-jähriges Bestehen feiern. Ein umfangreiches Festprogramm widmet sich der Geschichte und schaut auch in die Zukunft.

Als Gründungsurkunden dienen die sog. Capitulation vom 1. Juni 1597 und der Transfix vom 1. August 1601 zwischen Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg und den Neubürgerinnen und Neubürgern. Diese kamen als Glaubensflüchtlinge aus den spanisch besetzten Niederlanden / den heutigen Niederlanden und Belgien zuerst nach Frankfurt am Main und siedelten dann nach Hanau über.

Neben der Regelung der kirchlichen Verhältnisse, der Verwaltung der Stadt, der Vorschriften für Handel und Gewerbe sowie der Festsetzung von Steuern enthält das Vertragswerk auch Bestimmungen, die sich auf den Städtebau beziehen. 1601 war Neuhanau schließlich eine Stadt mit eigener Selbstverwaltung neben der Altstadt geworden. Sie behielt ihre Eigenständigkeit bis ins 19. Jahrhundert, dann wurden Alt- und Neustadt im Zuge der kurhessischen Verwaltungsreform zusammengelegt.

Die Gründung der Neustadt samt Kirchengemeinde war Teil eines „Gesamtprogramms“ von Philipp Ludwig II. Heute würde man von einem immensen Wirtschaftsförderungsprogramm sprechen. So setzte sich der Graf auch ein für den Ausbau des Hanauer Stadtschlosses (heute Schlossgarten am CPH), den Bau der Hohen Landesschule (geplant als Universität), die Umstrukturierung der Verwaltung und er gewährte eine sog. Judenstättigkeit für die Ansiedlung einer zweiten Jüdischen Gemeinde (die erste wurde bei mittelalterlichen Pogromen vertrieben).

Der gesamten Text der in Kapiteln geordneten Urkunde (deshalb Capitulation) samt Übersetzung findet sich auf https://www.hanau.de/stadtentwicklung/geschichte/geschichtliche_dokumente/capitulation_und_transfix/index.html

 

 

image007 300x239Abbildung: Hanauer Capitulation vom 1. Juni 1597
(© Medienzentrum Hanau / Bildarchiv, Roland von Gottschalck)