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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sicherheitsregeln
für Foto- und Filmaufnahmen in den Städtischen Museen Hanau

 

Anfragen für Foto- und Filmaufnahmen sind grundsätzlich unverbindliche Terminanfragen. Die Städtischen Museen Hanau werden den Eingang Ihrer Anfrage bestätigen und versuchen Ihren Wunsch im Rahmen des laufenden Museumsbetriebs zu ermöglichen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig in der Woche Ihres Wunschtermins, ob dieser auch stattfinden kann. Die Gebühr wird durch den/die Antragstellende(n) direkt vor Beginn der Aufnahmen an der Museumskasse entrichtet.

Es dürfen maximal vier Personen (inkl. Fotograf) teilnehmen, bspw. ein Hochzeitspaar, eine Begleitperson und der Fotograf/die Fotografin.

Die Zeit für das Fotografieren ist auf eine Stunde begrenzt.

Im besonderen Bedarfsfall kann zum Zwecke des Ein- und Ausstiegs bzw. der Be- und Entladung die Einfahrt in den Hof der Liegenschaft gestattet werden. Diese steht jedoch als Parkplatz nicht zur Verfügung. Dort abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.

Auf den Liegenschaften der Städtischen Museen Hanau sind Drohnenflüge grundsätzlich nicht gestattet.

Die Städtischen Museen Hanau sind dem Erhalt und einem achtbaren Umgang mit den ihnen anvertrauten Kunstobjekten verpflichtet. Der/die Antragstellende(n) und der Fotograf/die Fotografin verpflichten sich, sich korrekt und umsichtig in den Räumen zu verhalten. Der Nutzer hat die Hausordnung zu beachten und den Anordnungen der städtischen Beauftragten (z.B. des Museumspersonals und der Objektbetreuer) folge zu leisten. Während des Aufenthaltes halten die an den Fotoaufnahmen Beteiligten einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den ausgestellten Objekten der Museen.

Es dürfen keine Gegenstände (Plakate etc.) an den Wänden oder Decken befestigt werden. Die Böden sind vor Beschädigung und Verunreinigung zu schützen. Historisches Mobiliar und Türen dürfen in keinem Falle selbstständig benutzt oder bewegt werden. Balustraden, Sockel und andere Bauelemente dürfen nicht betreten werden. Das Personal vor Ort steht für Rückfragen zur Verfügung.

Aufnahmen zum privaten Gebrauch umfassen die Möglichkeit zum Teilen der Aufnahmen auf Social Media im privaten Rahmen. Für eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen bspw. im Rahmen von Werbung auf Social Media oder für andere Formen kommerzieller Nutzungen gelten andere Bestimmungen. Diese sind mit den Städtischen Museen Hanau vorab abzuklären.

Es gilt kein Exklusivrecht der räumlichen Nutzung. Das Museum ist generell für Besuchende des Hauses geöffnet, daher muss jederzeit damit gerechnet werden, dass sich Publikum in den Räumen aufhält. Die Städtischen Museen behalten sich vor, jederzeit Räume für Veranstaltungen wie Ausstellungseröffnungen, Lesungen, Musikveranstaltungen und ähnliches vom Zutritt auszunehmen. Es besteht für den Antragsteller kein Recht auf Zutritt zu einem speziellen Raum zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es ist allerdings möglich, die Veranstaltungstermine des Hauses einige Tage vor dem geplanten Kommen an der Museumskasse zu erfragen oder online im Veranstaltungskalender einzusehen.

Bei grobem Zuwiderhandeln behält sich das Museum vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen. Sollten am Gebäude, der Ausstattung oder den ausgestellten Objekten vom Hochzeitspaar oder dessen Begleitung Schäden verursacht werden, stehen diese dafür ein. Das Museum behält sich vor, Fotografen, die gegen die hier genannten Auflagen verstoßen, weitere Genehmigungen zu verweigern.